Ein breites Spektrum von ein- und dreiphasigen Asynchronmotoren, erhältlich mit oder ohne Bremse, in verschiedenen Größen und Ausführungen, robust und zuverlässig, ist für jede Art von Einsatz geeignet.
Normalerweise wird die Identifizierung eines Elektromotors durch seine Nennmerkmale bestimmt:
Beispiel: Motor 0.75kW - 4 Pole (1400U/min) - B5 - 230V/400V/50Hz
Die Elektromotoren werden auch in Energieklassen unterteilt, die als IE (International Efficiency) bezeichnet werden, gefolgt von einer fortlaufenden Nummer, die den Effizienzgrad angibt, wie im europäischen Regelwerk CE N.640/2009 vorgesehen.
Ab dem 1. Juli 2021 schreibt die EU-Verordnung 2019/1781, ergänzt durch die
EU-Verordnung 2021/341, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für
asynchrone Niederspannungsmotoren (0,12 – 1000 kW) und für
Drehzahlregelungen (VSD) vor.
Drehstrommotoren mit einer Leistung zwischen 0,75 und 1000 kW müssen mindestens
IE3 (Premium Efficiency) erreichen, während Drehstrommotoren zwischen 0,12 und 0,75 kW und
Einphasenmotoren ab ≥ 0,12 kW die Klasse IE2 erfüllen müssen.
Ab dem 1. Juli 2023 bringt ein Update Drehstrommotoren von
75 bis 200 kW (2‑4‑6 Pole, ausgeschlossen sind Modelle EX eb, selbstbremsend, usw.) dazu, mindestens
die Klasse IE4 (Super Premium Efficiency) zu erreichen.
Einphasenmotoren ab ≥ 0,12 kW bleiben IE2 unterworfen, und die
ATEX-Motoren müssen die gleichen Effizienzkriterien wie die nicht-Ex-Versionen einhalten.
Die Klassen IE (International Efficiency) sind gemäß den Normen
IEC 60034‑30‑1 (IE-Klassifizierung) und IEC 60034‑2‑1 (Prüfmethoden) definiert.
Die Verordnung verlangt außerdem, dass die Effizienz des Motors bei verschiedenen Lasten und Geschwindigkeiten auf dem Typenschild und in der technischen Dokumentation angegeben wird, um eine bessere Auswahl des gesamten Motor-Antriebssystems zu ermöglichen.
Für den Zeitraum 2025–2029 bleibt die Verordnung für Motoren, die bis zu den festgelegten Fristen auf den europäischen Markt gebracht werden, in Kraft, während die Europäische Kommission mit der umfassenden Überprüfung des regulatorischen Rahmens (Ecodesign for Sustainable Products – ESPR) begonnen hat, die möglicherweise neue Spezifikationen, digitale Kennzeichnungen und Anforderungen an die Reparierbarkeit einführen könnte.
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