Eine breite Palette an ein- und dreiphasigen Asynchronmotoren, die mit oder ohne Bremse, in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich sind, robust und zuverlässig sind und sich für jede Art von Anwendung eignen.
Im Allgemeinen wird ein Elektromotor anhand seiner Nennwerte identifiziert:
Beispiel: Motor 0,75 kW – 4-polig (1400 U/min) – B5 – 230 V/400 V/50 Hz
Elektromotoren werden auch nach Energieeffizienzklassen unterteilt, die als IE (International Efficiency) bezeichnet werden und auf die eine fortlaufende Nummer folgt, die den Wirkungsgrad angibt, wie in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 640/2009 vorgesehen.
Seit dem 1. Juli 2021 schreibt die EU-Verordnung 2019/1781, ergänzt durch die
EU-Verordnung 2021/341, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für
Niederspannungs-Asynchronmotoren (0,12 – 1000 kW) und für Frequenzumrichter (VSD) vor.
Drehstrommotoren mit einer Leistung zwischen 0,75 und 1000 kW müssen mindestens
IE3 (Premium Efficiency) entsprechen, während Drehstrommotoren zwischen 0,12 und 0,75 kW und Einphasenmotoren
ab ≥ 0,12 kW die Klasse IE2 erfüllen müssen.
Ab dem 1. Juli 2023 müssen Dreiphasenmotoren mit einer Leistung von
75 bis 200 kW (2-, 4- und 6-polig, ausgenommen EX- und eb-Modelle, selbstbremsende Motoren usw.) mindestens
die Effizienzklasse IE4 (Super Premium Efficiency) erreichen.
Einphasenmotoren ab ≥ 0,12 kW unterliegen weiterhin der Energieeffizienzklasse IE2, und ATEX -Motoren
müssen die gleichen Effizienzanforderungen erfüllen wie die Nicht-Ex-Versionen.
Die IE-Klassen (International Efficiency) sind gemäß den Normen
IEC 60034‑30‑1 (IE-Klassifizierung) und IEC 60034‑2‑1 (Prüfverfahren) definiert.
Die Verordnung verlangt außerdem, dass auf dem Typenschild und in der technischen Dokumentation der Wirkungsgrad des Motors
bei verschiedenen Lasten und Drehzahlen angegeben wird, um eine bessere Auswahl des gesamten Motor-Antriebs-Systems zu ermöglichen.
Für den Zeitraum 2025–2029 bleibt die Verordnung für Motoren in Kraft, die innerhalb der vorgesehenen Fristen auf den europäischen Markt gebracht werden, während die Europäische Kommission eine umfassende Überarbeitung des Rechtsrahmens (Ecodesign for Sustainable Products – ESPR) eingeleitet, die neue Spezifikationen, digitale Kennzeichnungen und Anforderungen an die Reparaturfähigkeit einführen könnte.
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